Verhältniswahl und Mehrheitswahl

Listenwahl (Verhältniswahl)

  • Bei Listenwahl (Verhältniswahl) werden die einer Gruppe zustehenden Sitze den einzelnen Wahlvorschlägen einer Gruppe nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren (Alternativen: Verfahren nach Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë) zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen (Teilzahlen) entscheidet das Los.
  • Sind auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze entfallen als Personen benannt sind, so werden die freien Sitze unter Fortführung der Berechnung auf die übrigen Wahlvorschläge verteilt.
  • Die einem Listenwahlvorschlag zustehenden Sitze erhalten die Personen dieses Wahlvorschlags nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.
  • Bewerber eines Listenwahlvorschlags, die keinen Sitz erhalten, sind nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Ersatzleute und rücken für die gewählten Personen ihrer Liste nach, wenn diese vorzeitig aus dem betreffenden Gremium ausscheiden.
  • Bei gleicher Stimmenzahl, auch wenn auf mehrere Personen keine Stimme entfallen ist, entscheidet die Reihenfolge der Personen innerhalb des Listenwahlvorschlages.

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Mehrheitswahl

  • Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe zustehenden Sitze auf die Bewerber der Gruppe nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen mit der höchsten Stimmenzahl beginnend verteilt.
  • Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
  • In gleicher Weise werden die Ersatzleute bestimmt.
  • Wahlvorschläge, die keine Stimme erhalten haben, sind bei der Sitzverteilung und beim Nachrücken nicht zu berücksichtigen.

Weitere Optionen bei Mehrheitswahl → Seite 25.