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Wahlberechtigte zählen
Abb. : Wahlberechtigte zählen
Für die Feststellung des Wahlergebnisses muss die genaue Zahl der Wahlberechtigten bestimmt werden. Diese kann sich während des Wahlvorgangs durch Zu- und Abgänge oder durch Wechsel des Wahlbereichs geändert haben.
Im Dialogfenster des Wahlbereichs befindet sich neben dem Eingabefeld für die Anzahl der Wahlberechtigten ein Tastenfeld „…zählen“. Damit wird ein Assistent gestartet.
Bei Betriebsratswahlen werden wahlberechtigte Männer und Frauen in getrennten Feldern aufgeführt und gezählt . Hierfür werden Feldbezeichner wie „Geschlecht“ verwendet.
Vorbereitung: Zuerst wird nach dem Wahlverzeichnis gefragt, das durchgezählt werden soll (Excel-Datei „.xls“ oder „.xlsx“). Dieses wird im Ordner „waehler“ im Arbeitsverzeichnis gesucht.
Abb. : Auswahl der Felder
1. Schritt: Auswahl der Felder: Angezeigt werden alle in dem Wahlverzeichnis (in der ersten Zeile) gefundenen Felder. Wählen Sie die Bezeichner für die Spalten aus, die für die Zählung benutzt werden sollen. Sie werden durch Doppelklick oder Taste „Auswählen“ in die rechte Liste übernommen. Die Reihenfolge und die Anzahl sind beliebig.
Wenn Sie z.B. die Studierenden einer bestimmten Fakultät zählen wollen, wählen Sie in dem Beispiel die Felder „Statusgruppe“ und „WahlFB“. Wenn Sie zusätzlich die weiblichen und männlichen Wahlberechtigten angeben müssen, nehmen Sie noch „Geschlecht“ hinzu.
Abb. : Auswahl der Attribute
Klicken Sie auf »Weiter«.
2. Schritt: Auswahl der Attribute: Für jedes vorher ausgewählte Feld erscheint eine Liste der gefundenen Einträge. Markieren Sie in jeder Liste einen Eintrag.
Weiter«
3. Schritt: Die ermittelte Anzahl der Wahlberechtigten der gewählten Gruppe wird angezeigt.
Fertig«
Die ermittelte Zahl kann direkt in die Daten des Wahlbereichs übernommen werden: „Ja“
Danach sollten Sie mit „OK“ die Daten des Wahlbereichs sichern.
Nachtrag: Wenn Sie im 3. Schritt »zurück« sagen, können Sie eine neue Auswahl vornehmen. Sie müssen die ermittelten Zahlen notieren und nachher in den jeweiligen Wahlbereichen nachtragen.